AWG (Außenwirtschaftsgesetz)
Wofür steht AWG?
Das AWG (Außenwirtschaftsgesetz) regelt für Deutschland nationalstaatlich den Außenwirtschaftsverkehr sowie den Wirtschaftsverkehr zwischen Inländern und Ausländern – immer ausgehend vom Prinzip des Wirtschaftsgebiets. Seit 1961 bildet es den Rahmen für die Ausgestaltung des Warenverkehrs mit anderen Ländern. Das AWG beruht auf dem Grundsatz, dass alle Geschäfte mit anderen Staaten uneingeschränkt zulässig sind, solange sie nicht ausdrücklich Beschränkungen unterworfen wurden. Der Waren-, Zahlungs- und Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland ist also grundsätzlich frei. Beschränkungen können sich aus dem Außenwirtschaftsgesetz selbst, aber auch aus anderen Gesetzen und Rechtsvorschriften ergeben – so zum Beispiel aus Zollregelungen, gesundheitspolizeilichen Vorschriften oder Marktordnungsgesetzen.