Fiskalvertretung

Gerlach ist Ihr zuverlässiger Fiskalvertreter beim Warenimport

Als Ihre Fiskalvertretung übernehmen wir für Sie den kompletten Prozess der Wareneinfuhr und sorgen für einen reibungslosen Import von Waren. Der Fiskalvertreter sorgt für die formell und materiell richtige Befolgung der Vorschriften zur MWST, die zum Einen aufgrund von nationalen Besonderheiten, insbesondere hinsichtlich der notwendigen Nachweiserbringung als auch der Komplexität der Vorschriften ein vertieftes Fachwissen voraussetzen, um allfälligen Risiken vorausschauend zu vermeiden. Aufgrund der Nähe zum Zolldeklarations- und Speditionsumfeld ist Gerlach auch in der Lage Schnittstellen zu Zollprozessen zu erkennen resp. bei zielgerichtetem Kontakt mit diesen Beteiligten zu unterstützen. Der Fiskalvertreter trägt jedoch keine Haftung für allfällige Steuerschulden und für die übrigen geldwerten Ansprüche der Verwaltung. Die Bezahlung der Steuerschuld obliegt dem Steuerpflichtigen. Im Rahmen der mehrwertsteuerlichen Registrierung wird von der ESTV (=Eidgenössische Steuerverwaltung) für ausländische Unternehmen ohne Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, regelmässig eine Sicherheit in Höhe von 3% des erwarteten steuerbaren Inlandumsatz (ohne Exporte) festgesetzt. Daneben kann in einigen Fällen für den Aufschub von MWST-Zahlungen, aber auch Beschleunigung der Zollabfertigung die Einrichtung eines ZAZ (=Zollaufschubkonto) bei der BAZG (=Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) sinnvoll werden. Auch für dieses wird eine Sicherheit verlangt. Erfahren Sie hier in welchen Szenarien Ihnen Gerlach behilflich sein kann.

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Ihre Vorteile mit Gerlach als Fiskalvertreter

Vorab gleichen wir Ihre (geplante) Geschäftstätigkeit auf die Notwendigkeit einer Fiskalvertretung und MWST-Registrierung ab.
Neben der Übernahme der Fiskalvertretung selbst nehmen wir die mehrwertsteuerliche Registrierung Ihres Unternehmens (Beantragung einer MWST-Nummer) gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) resp. einer Unternehmeridentifikationsnummer (UID-Nummer) beim Bundesamt für Statistik.
Wir unterstützen Sie bei der korrekten Erstellung der mehrwertsteuerrelevanten Belege/Rechnungen.
Wir erstellen auf für Sie die vierteiljährigen MWST-Abrechnungen resp. und reichen diese auf elektronischem Weg bei der ESTV ein.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung resp. Einholung der für die Nachweise erforderlichen Dokumente sowohl bei der Verwaltung als auch den beteiligten Spediteuren.
Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit der ESTV und bei allfälligen MWST-Kontrollen und beraten Sie bei allen mehrwertsteuer- und zollrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Ihren Geschäftsaktivitäten in der Schweiz.
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Alle Zolldienste

Transit

Wir unterstützen Sie bei allen Anforderungen des Verkehrs Ihrer Waren im Transit und sorgen für eine korrekte Abwicklung der zollrechtlichen Abfertigung.

Import

Wir begleiten Sie durch den kompletten Prozess der Importverzollung und sorgen für eine reibungslose Einfuhr von Waren.

Fiskalvertretung

Setzen Sie auf die langjährige Erfahrung von Gerlach. Wir übernehmen Ihre Fiskalvertretung in Europa/Schweiz für eine reibungslose Wareneinfuhr.

Export

Wir begleiten Sie durch den kompletten Prozess der Exportverzollung und sorgen für eine reibungslose Ausfuhr Ihrer Waren.

    Fiskalvertretung –
    Wir helfen mit all unserer Erfahrung

    Für ausländische Unternehmen ohne Wohn- und Geschäftssitz oder Betriebsstätte wird die mehrwertsteuerliche Registrierung und somit auch die Fiskalvertretung in der Schweiz vor allem in folgenden Situationen notwendig:

     

    Fallgruppe A:

     

    • Ab dem ersten steuerbaren Umsatz in der Schweiz, soweit sie pro Jahr mindestens CHF 100‘000 aus steuerbaren und allenfalls steuerbefreiten Leistungen im In- und Ausland, d.h. Weltumsatz, erzielen.
    • Regelmässige Aktivitäten, die für ausländische Unternehmen zu Umsätzen in der Schweiz führen.
    • Erbringung von Werk(vertraglichen)-lieferungen (Lieferung inklusive Montage sowie Serviceleistungen) in der Schweiz, ungeachtet dessen, ob dabei Material mit abgeliefert wird oder nicht.
    • Reparatur- Kontroll-, Eichleistungen etc. ohne Materialeinsatz in der Schweiz (Begriff der Lieferung ist weiter als z.B. aus Sicht der europäischen MWST)

    Fallgruppe B:

    Versandhandelsunternehmen werden ab dem 1. Januar 2019 bei der Erzielung von inländischen Jahresumsätzen aus Kleinsendungen (Warenwert kleiner als 62 CHF bei Steuersatz 8.1% resp. Warenwert unter 193 CHF bei Steuersatz 2.6%)
    ab 100‘000 CHF in die Schweiz obligatorisch steuerpflichtig. Hier kommt es zu einer fiktiven Ortsverlagerung und somit Steuerpflicht, die dann auch für alle übrigen Sendungen gilt.

     

    Fallgruppe C:

    Für die Inanspruchnahme einer Sammelverzollung (Kosteneinsparung) oder um bei reinen Warenlieferungen als Importeur auftreten zu können, kann sinnvoll sein, sich freiwillig registrieren zu lassen. Dafür bedarf es neben dem Incoterm DDP regelmässig der Abgabe einer sogenannten Unterstellungserklärung „Ausland“ gegenüber der ESTV.

     

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